Funktion eines BIDs

Ein Business Improvement District (BID) (auch Innovationsbereich, Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG), Innerstädtische Geschäftsquartiere (INGE), Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen (PACT)) ist ein räumlich klar umrissener Bereich, in denen die Grundeigentümer und Gewerbetreibenden gemeinsam versuchen sollen, die Standortqualität durch Maßnahmen zu verbessern, die aus dem Aufkommen einer selbst auferlegten und zeitlich befristet erhobenen Abgabe finanziert werden. Die rechtliche Grundlage für BIDs in Deutschland schaffen die BID-Gesetze der Länder.
Ziel der BIDs ist die Werterhaltung der Immobilien und die Steigerung des Umsatzes. Hierzu soll der sie umgebende privatisierte Raum kundenfreundlicher gestaltet werden und ergänzende Marketing- und Serviceleistungen erbracht werden. Zentrales Prinzip von BIDs ist das eigenverantwortliche Handeln der Akteure vor Ort. Von ihnen geht zumeist die Initiative zur Gründung von BIDs aus. Sie organisieren einen nicht selten mehrere Jahre dauernden Entscheidungsprozess, in dem sie sich auf ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept und auf einen Aufgabenträger verständigen, der das Konzept während einer mehrjährigen BID-Laufzeit umsetzt.
Dabei geht es um Maßnahmen, die über die von Kommunen erbrachten Leistungen hinausgehen. Die Finanzierung übernehmen die Grundeigentümer des BID-Quartiers (in Sachsen und Schleswig-Holstein teilweise auch die Gewerbetreibenden). In wenigen Fällen leistet die Kommune eine Kofinanzierung.
Vorteile:
  • BIDs schließen die Möglichkeit für Trittbrettfahrer aus, sich ohne finanzielle Beteiligung (Kosten) an den Erfolgen von Marketingmaßnahmen oder Maßnahmen zur Verbesserung des Geschäftsumfelds zu bereichern.
  • Durch die gesetzliche Grundlage und die Beteiligung der satzungsberechtigten Kommunen entsteht eine große Finanzierungssicherheit.
  • Für langfristigere Maßnahmen werden durch Finanzierungssicherheit Möglichkeiten eröffnet.
  • In funktionierenden Geschäftsquartieren kann der Status quo gesichert oder die Lage verbessert werden.
BIDs wurden in nordamerikanischen Innenstädten als Reaktion auf die wachsende Konkurrenz durch Einkaufszentren entwickelt. Einer der Vorteile von Einkaufszentren gegenüber den gewachsenen Innenstädten ist, dass sie ein zentrales Management haben, das für eine differenzierte Einzelhandelsstruktur sorgt, ein sauberes und einheitliches Erscheinungsbild wahrt und Werbemaßnahmen der Mieter koordiniert. Diese Eigenschaften von Einkaufszentren sollten durch BIDs auch bei Innenstädte und Stadtteilen erreicht werden. Das erste BID wurde 1970 in Toronto (Kanada) eingerichtet: Bloor West Village gilt heute als eine der BID-Erfolgsgeschichten.
Aufgrund ihres Erfolgs in Nordamerika gelten sie auch in Deutschland als zukunftsträchtiges Stadtentwicklungskonzept. Das erste BID in Deutschland wurde im Februar 2005 in Hamburg-Bergedorf beantragt, bewilligt und inzwischen erfolgreich umgesetzt. Ein weiteres prominentes deutsches Beispiel ist der Neue Wall in Hamburg.

Die Initiative zur Gründung von BIDs geht zumeist von Grundeigentümern oder Gewerbetreibenden eines Quartiers aus. Sie verständigen sich auf ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept für einen räumlich abgegrenzten, meist innerstädtischen Bereich und auf einen Aufgabenträger, der das Konzept während einer mehrjährigen BID-Laufzeit umsetzt. Ein BID kommt durch ein demokratisches Entscheidungsverfahren zustande.
Dies ist erforderlich, weil in einem BID alle Grundeigentümer verpflichtet sind, eine BID-Abgabe zu leisten, die von der Stadt eingezogen und an den BID-Aufgabenträger weitergereicht wird. Für die Gründung von BIDs sieht das Hamburgische BID-Gesetz, an dem sich auch die anderen deutschen BID-Gesetze orientieren, drei Stufen vor: 1. die Antragstellung zur Einrichtung eines BID durch den Aufgabenträger, der die Zustimmung der Eigentümer von 15 Prozent der im BID-Gebiet gelegenen Grundstücke erfordert, deren Fläche zugleich mindestens 15 Prozent der gesamten Grundstücksfläche des BID-Gebiets umfasst; mit der Antragstellung muss der Aufgabenträger bereits ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept sowie eine Erklärung über die Dauer des BID vorlegen; 2. die Auslegung der Antragsunterlagen über einen Monat durch das Bezirksamt; in der Zeit haben die Grundeigentümer das Recht, der Einrichtung eines BID zu widersprechen. Sofern die Eigentümer von mehr als einem Drittel der im BID-Gebiet gelegenen Grundstücke oder von mehr als einem Drittel der im BID-Gebiet gelegenen Grundstücksfläche widersprechen, kann das BID nicht eingerichtet werden; 3. die Prüfung der Antragsunterlagen durch das Bezirksamt.
Typische Handlungsfelder sind Maßnahmen zur Umfeldverbesserung, z. B. die Neugestaltung und Pflege des öffentlichen Raums, die Entfernung von Graffiti und, die Verbesserung der Sauberkeit. In vielen BIDs werden außerdem ergänzende Marketingmaßnahmen umgesetzt.
Das BID-Quartier umfasst in der Regel etwa 50 bis 100 Grundstücke. Das BID-Budget der BIDs in Deutschland liegt zwischen 150.000 Euro und 6 Mio. Euro. In New York City übersteigen die Projektvolumina teilweise 11 Mio. US-$. Im US-amerikanischen Durchschnitt sind die Investitionssummen jedoch meistens geringer.
Ein BID ist ein typisches Beispiel einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP), in der öffentliche Rechtssetzungsbefugnis und private Initiative zusammen wirken. Durch die gesetzlich legitimierte Ausweitung der Verantwortung für die Quartiersentwicklung von kommunalen auf private Akteure können BIDs als paradigmatisch für neue Instrumente der urban governance angesehen werden, die unter dem Leitbild einer unternehmerischen Stadtpolitik derzeit weltweit an Bedeutung gewinnen.


Das BID Burbach war das erste und bisher einzige Bündnis für Investition und Dienstleistung im Saarland.
Vom 11.02.2010 bis 10.02.2015 investierten rund 100 Hauseigentümer ca. 480.000,00 € in den Stadtteil.
2011 wurde das BID Burbach von Deutschen Industrie- und Handelskammertag als beste Standortinitiative Deutschlands mit dem BID Award ausgezeichnet.






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